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   FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15   

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FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15 (https://dejure.org/2017,79045)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2017 - 2 K 2119/15 (https://dejure.org/2017,79045)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2017 - 2 K 2119/15 (https://dejure.org/2017,79045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 145 AO, § 146 AO, § 158 AO, § 162 AO, § 4 Abs 3 EStG 2002
    Zuschätzungen bei einem Imbissbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufzeichnungen; Bareinnahmen; Barzahlung; Betriebsvergleich; Buchführung; Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Geldverkehrsrechnung; Gewerbebetrieb; Gewinnermittlung; Imbissbetrieb; Kassenbericht; Kassenbuch; Kassenführung; Nachkalkulation; Richtsatzsammlung; ...

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zuschätzungen bei einem Imbissbetrieb Erhöhte Anforderungen an die Kassenführung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (vgl. BFH, Urteil vom 15. Februar 1989, X R 16/86, BStBl II 1989, 462; Beschluss vom 30. Juli 2002, X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    Vielmehr wird im finanzgerichtlichen Verfahren dann, wenn der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, nach den Umständen des Einzelfalls die Sachaufklärungspflicht begrenzt und das Beweismaß für die vom Finanzamt nachzuweisenden steuerbegründenden Tatsachen gemindert (vgl. BFH, Beschluss vom 30. Juli 2002, a.a.O.).

    Der Sachverhalt kann dahingehend gewürdigt werden, dass unklare Einlagen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen, ohne dass es weiterer Verprobungsmethoden wie einer Geldverkehrsrechnung bedarf (vgl. BFH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2001, III B 76/01, BFH/NV 2002, 476; vom 30. Juli 2002, a.a.O.).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (vgl. BFH, Urteil vom 15. Februar 1989, X R 16/86, BStBl II 1989, 462; Beschluss vom 30. Juli 2002, X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führen Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten aus dem Privatvermögen, die als Einlagen verbucht werden, zu einer verstärkten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, weil dieser durch die Mittelzuführung selbst eine Verbindung zwischen seinem Privat- und Betriebsvermögen herstellt (vgl. BFH, Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Schätzergebnisse müssen daher insgesamt schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984, VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; Beschluss vom 13. Oktober 2003, IV B 85/02, BStBl II 2004, 25).

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss es ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, daher hinnehmen, dass die mit jeder Schätzung verbundenen Unsicherheiten zu seinem Nachteil ausschlagen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, a.a.O.; vom 18. Dezember 1984, a.a.O.).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Demgemäß darf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen das Finanzamt nicht zu einer Strafschätzung veranlassen, indem es bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (vgl. BFH, Urteil vom 1. Oktober 1992, IV R 34/90, BStBl II 1993, 259).

    Andererseits darf die Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht dazu führen, dass nachlässige Steuerpflichtige gegenüber denjenigen einen Vorteil erzielen, die ihre Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618; vom 1. Oktober 1992, a.a.O.).

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Andererseits darf die Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht dazu führen, dass nachlässige Steuerpflichtige gegenüber denjenigen einen Vorteil erzielen, die ihre Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618; vom 1. Oktober 1992, a.a.O.).

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss es ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, daher hinnehmen, dass die mit jeder Schätzung verbundenen Unsicherheiten zu seinem Nachteil ausschlagen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, a.a.O.; vom 18. Dezember 1984, a.a.O.).

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Sie stellt eine anerkannte Schätzungsmethode dar, die - richtig angewendet - die Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung widerlegen (vgl. § 162 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 158 AO) und in Höhe der errechneten Beträge nicht verbuchte Betriebseinnahmen nachweisen kann (vgl. BFH, Urteil vom 8. September 1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; Beschluss vom 24. August 2006, V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).

    Die Geldverkehrsrechnung ist gleichfalls eine Schätzungsmethode, die bei richtiger Anwendung so zuverlässig ist, dass sie die Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung widerlegen und in Höhe der ermittelten Fehlbeträge nicht verbuchte Betriebseinnahmen nachweisen kann (vgl. BFH, Urteil vom 8. September 1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Die Richtsätze können nicht angewandt werden, wenn der Betrieb des Steuerpflichtigen eine andere Umsatzgröße hat als der Richtsatzbetrieb oder seine Betriebsgröße die der Richtsatzbetriebe wesentlich überschreitet (vgl. BFH, Urteil vom 18. Oktober 1983, VIII R 190/82, BStBl II 1984, 88) Die Ungenauigkeiten einer Richtsatzschätzung muss der Steuerpflichtige aber hinnehmen, wenn seine Buchführung nicht den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung entspricht (vgl. Coester in Koenig, AO, 3. Aufl., 2014, § 162 Rdnr. 109).
  • FG Niedersachsen, 29.11.2011 - 13 K 7/08

    Hinzuschätzungen nach einer Betriebsprüfung bei einem Internetauktionshandel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Das Finanzgericht ist daher nicht auf eine Überprüfung der vom Finanzamt vorgenommenen Schätzung beschränkt und kann seine eigene Schätzung an die Stelle der Schätzung des Finanzamtes setzen (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. November 2011, 13 K 7/08, juris; Cöster, a.a.O., § 162 Rndr. 131 m.w.N).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Zur Ermittlung der Vergleichsdaten darf die Finanzverwaltung auch Datenbanken aufbauen und verwenden, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BFH, Urteil vom 17. Oktober 2001, I R 103/00, BStBl II 2004, 171).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
    Darüber hinaus ergeben sich Aufzeichnungspflichten hinsichtlich des Wareneinganges aus § 143 AO und betreffend die Betriebseinnahmen sowie Entnahmen etc. aus den Vorschriften der §§ 22 Umsatzsteuergesetz -UStG- i.V.m. §§ 63 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung -UStDV-, die nicht nur für Zwecke der Umsatz-, sondern unmittelbar auch für die der Einkommensteuer gelten (stRspr, vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004, XI R 25/02, BStBl II 2004, 599, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2011 - 2 K 1277/10

    Auffälligkeiten beim "Chi-Quadrat-Test" allein kein Grund, die Buchführung zu

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der

  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

  • BFH, 04.12.2001 - III B 76/01

    Einzahlungen auf betriebliche Konten; erhöhte Mitwirkungspflicht

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

  • BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84

    Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung

  • BFH, 07.11.1990 - III B 449/90

    Schätzung der Vermögenszuwachsrechnung im Rahmen der Besteuerung einer

  • BFH, 26.10.1995 - I B 20/95

    Pflicht zur Vornahme einer Plausibilitätskontrolle nach einer

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